AGB’s

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen
zwischen Dog-Bodywork und ihrer Kundschaft, nachfolgend Tierhalter genannt

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der mündlichen, schriftlichen
oder elektronisch geschlossenen Verträge mit der Dog-Bodywork. Sie regeln das Vertragsverhältnis
zwischen Dog-Bodywork und dem Tierhalter, vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen
Regelung. Ferner anerkennt der Tierhalter die Hausordnung der Dog-Bodywork mit Geltung auf dem
Grundstück der Dog-Bodywork.

2. Informationspflicht des Tierhalters / Therapiekonzept

2.1. Dog-Bodywork erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Tierhalter
erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist
ausschliesslich der Tierhalter verantwortlich. Alle relevanten Informationen zum Hund, die den
Allgemein- und Gesundheitszustand betreffen, müssen wahrheitsgemäss und vollständig vor
Therapiebeginn unaufgefordert mitgeteilt und sämtliche Fragen von Dog-Bodywork wahrheitsgetreu
beantwortet werden. Ebenso mitzuteilen sind allfällige Schmerzmittelverabreichungen, kürzlich
erfolgte Impfungen oder andere andauernde Therapien (wie Homöopathie, Akupunktur etc.) sowie
bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten. Relevante Informationen den Charakter und das
Verhalten des Hundes betreffend sind dem Therapeuten ebenfalls bekanntzugeben.

2.2. Dog-Bodywork bezweckt eine ganzheitliche Behandlung der Tiere, unter Ausschöpfung aller zur
Verfügung stehenden Mittel. In komplexen Fällen oder auf Weisung von Dog-Bodywork, sind die
Tierhalter vor der Festlegung der Behandlung verpflichtet, einen Tierarzt aufzusuchen und
Dog-Bodywork ein tierärztliches Attest mit konkreter Diagnosestellung vorzulegen.

2.3. Für den Fall einer eventuell notwendigen Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt, um die
Therapie zu optimieren, entbindet der Tierhalter sowohl Dog-Bodywork als auch den behandelnden
Tierarzt/Tierklinik für den gegenseitigen Austausch von der Schweigepflicht bzw. dem
Schweigegebot nach GST.

2.4. Dog-Bodywork entscheidet über das Therapiekonzept und einzelne Therapieeinheiten, nachdem
sie den Tierhalter über die anwendbaren Konzepte und deren Vor- und Nachteile umfassend
informiert hat. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Hundes (wie
Allgemeinzustand, Alter, Erkrankungsstatus, Verletzungen, Konstitution, Motivierbarkeit etc.) und
unter Kenntnisnahme der Anliegen und Erwartungen des Tierhalters. Je nach Verlauf und Erfolg der
Behandlung behält sich Dog-Bodywork eine Änderung der Behandlung ausdrücklich vor.
Eine Therapieeinheit dauert, je nach Anwendung, i.d.R. 30 bis 40 Minuten. Pro Therapieeinheit wird
nur ein Hund behandelt. Für mehrere Hunde ist die entsprechende Anzahl Therapieeinheiten zu
buchen.

2.5. Die Behandlung des Tieres wird im Regelfall in Anwesenheit und unter Einbezug der Tierhalter
durchgeführt.

2.6. Dog-Bodywork ist berechtigt, die Durchführung einer Behandlung abzulehnen oder eine bereits
in Angriff genommene Behandlung jederzeit abzubrechen, ohne Angabe von Gründen. Die Tierhalter
verpflichten sich in diesen Fällen, die vorgängig aufgelaufenen Behandlungskosten zu übernehmen.

3. Behandlungstermine / Terminverschiebungen oder -absagen

3.1. Behandlungstermine sind telefonisch oder über die online-Buchung zu vereinbaren. Die
vereinbarten Behandlungstermine sind verbindlich.

3.2. Eine Terminverschiebung bzw. -absage haben die Tierhalter, Dog-Bodywork mindestens 24
Stunden im Voraus telefonisch zu informieren, ansonsten ist Dog-Bodywork berechtigt, den
Tierhaltern Rechnung für die versäumte Therapieeinheit gemäss Preisliste zu stellen.

3.3 Ein durch den Tierhalter unverschuldet zu später Therapiestart wird vollumfänglich nachgeholt,
wenn möglich gleich im Anschluss an die reguläre Zeit, ansonsten zu einem von Dog-Bodywork zu
definierenden späteren Zeitpunkt. Ein durch den Hundehalter verschuldeter zu später Therapiestart
wird weder nachgeholt, noch ausbezahlt. Die Entscheidung liegt bei Dog-Bodywork, die Therapie
verkürzt abzuhalten oder ganz zu unterlassen.

3.4 Dog-Bodywork kann jede Therapieeinheit zu jeder Zeit abbrechen, sollten gesundheitliche
Gründe beim Hund dies nötig machen. Abgebrochene Therapieeinheiten werden nicht rückvergütet
und nur in Ausnahmefällen kompensiert.

3.5. Dog-Bodywork ist berechtigt, die Therapie abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden ist, insbesondere wenn der Tierhalter erforderliche
Auskünfte zum Allgemein- und Gesundheitszustand unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder
Therapiemassnahmen verunmöglicht.
3.6. Dog-Bodywork führt auch Behandlungen des Tieres im Domizil des Tierhalters durch. Die
Benzinkosten für den Anfahrtsweg geht vollkommen zu Lasten des Tierhalters und wird von
Dog-Bodywork ebenfalls in Rechnung gestellt.

4. Haftung / Haftungsausschluss

4.1. Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch
Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind
nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten
immer zuerst mit Dog-Bodywork Rücksprache nehmen und falls nötig einen Tierarzt konsultieren.
Dog-Bodywork schliesst jede Haftung für Schäden und Verletzungen am Hund sowie den
Wertgegenständen des Tierhalters soweit gesetzlich zulässig aus. Fehlende oder falsche
Informationen des Tierhalters über den Gesundheitszustand des Hundes stellen eine Verletzung der
Mitwirkungs- und Informationspflicht des Tierhalters dar. Für Schaden, die der Tierhalter oder Hund
verursacht, ist der Tierhalter haftbar. Durch den Tierhalter selbständig durchgeführte Übungen,
insbesondere mit den vorhandenen Trainingsgeräten, sind untersagt. Jegliche Haftung, insbesondere
das Verletzungsrisiko für Hunde, wird bei nicht angeleiteten und nicht durch den Therapeuten
beaufsichtigten Übungen abgelehnt. Bei einem Unfall werden alle Haftungs- und
Schadenersatzansprüche gegenüber Menschen und Tiere (einschl. Personenschäden) gegen die
Tierhalter abgelehnt.
Dog-Bodywork lehnt jegliche Haftung für die durch die Tierhalter selbst angeschafften und für die
Behandlung der Tiere eingesetzten Hilfsmittel und Geräte ab. Ebenfalls lehnt Dog-Bodywork jegliche
Haftung bei unfachmännischer Anwendung der durch sie empfohlenen Hilfsmittel und Geräte sowie
generell bei unsachgemässer, unfachmännischer oder nicht tiergerechter Behandlung des Tieres
durch die Tierhalter ab. Die Haftpflichtversicherung ist Sache des Tierbesitzers.

4.2. Dog-Bodywork lehnt jegliche Haftung für die Richtigkeit der auf ihrer Homepage aufgeschalteten
Links zu anderen Informationsquellen, Angeboten, etc. ab.

5. Kosten / Bezahlung

5.1. Die Tierhalter verpflichten sich, nach jeder Befundaufnahme / Einzelleistung für die erbrachten
Leistungen, gemäss geltender Preisliste, zu bezahlen. Die Bezahlung der Therapie erfolgt bei
Befundaufnahme / Einzelleistungen jeweils nach beendeter Therapieeinheit, bei Abos vor
Therapiebeginn. Möglich sind Barzahlung und Bezahlung mit TWINT. Die Bezahlung auf Rechnung ist
grundsätzlich nicht möglich. Es werden keine ausländischen Währungen akzeptiert. Die durch
Dog-Bodywork erstellten und in den Praxislokalitäten aufgehängten Preislisten sind verbindlich.

5.2. Für Dog-Bodywork-Abos bezieht der Tierhalter einen Preisvorteil von 12,5%. Es erfolgt keine
Auszahlung des Schlusssaldos für Abonnemente, die nicht aufgebraucht sind. Es erfolgt keine
Rücknahme des Abos, ausgenommen im Todesfall des Hundes (innert 3 Monaten). Abos sind 24
Monate ab Ausstellungsdatum gültig und nicht auf andere Tierhalter übertragbar.

5.3. Im Falle des Abbruchs einer Behandlung durch Dog-Bodywork, erstattet sie den Tierhaltern
allenfalls zu viel geleistete Vorschuss- oder Abonnementszahlungen zurück.

6. Datenschutz

6.1. Dog-Bodywork darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Sämtliche Unterlagen zum
Therapiekonzept, ergänzende Notizen zum Therapieverlauf als auch durch Dog-Bodywork getätigte
Bild- und Videoaufnahmen werden nicht ausgehändigt und bleiben Eigentum von Dog-Bodywork.
Eigene Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen dürfen nicht bzw. nur in Absprache mit Dog-Bodywork
veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden. Dog-Bodywork ergreift die Massnahmen, welche
zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt
sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Dog-Bodywork
vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Dog-Bodywork auf Anordnung von
Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder
Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Dog-Bodywork die
Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können
auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Preisliste

7.1. Dog-Bodywork ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Tarife jederzeit
zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Tierhalter schriftlich
bekanntgegeben. Diese werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Tierhalter nicht innert 30 Tagen
seit Kenntnisnahme schriftlich Widerspruch erhebt.

8. Salvatorische Klausel

8.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages als
ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit und Erfüllbarkeit
des Vertrages im Übrigen nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall,
den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame
und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der Bestimmung am
nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

9. Gerichtsstandsvereinbarung und anwendbares Recht

9.1. Auf die vorliegenden AGB wie auch auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist
ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8500
Frauenfeld.

Verantwortlich für den Inhalt
Dog-Bodywork: Monique Otter